Unser Mitgliedsantrag und die Satzung
Deine Mitgliedschaft bei Grün-Gelb!
Unser Angebot für Dich: halber Beitrag im Eintrittsjahr
Halber Beitrag zum Start!
Als besonderen Anreiz zahlst du im Eintrittsjahr lediglich einen halben Beitrag.
Auch die Arbeitsstunden werden halbiert
In Deinem ersten Jahr bei uns, halbieren wir natürlich auch die Anzahl deiner Arbeits-stunden!
Fragen zur Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft wirft öfter Fragen auf. Wir besprechen diese gern mit Dir!
Entweder meldest du dich einfach telefonisch bei einem Vorstandsmitglied oder du schreibst uns eine Mail!
Wir laden dich auch gern zu uns auf die Anlage ein, damit wir uns persönlich kennenlernen!
Bitte fülle den Mitgliedsantrag aus und sende diese per Post an
Tennis-Club Grün-Gelb Burgdorf e.V.
Scharlemannstr. 103
31303 Burgdorf
oder werfe ihn direkt in unseren Briefkasten. In der Spielsaison ist es auch problemlos möglich, den Antrag einem Vorstandsmitglied in die Hand zu drücken, oder aber den Antrag in den Briefkasten im Clubhaus zu werfen. Schau einfach auf unserer Tennisanlage vorbei!
Bist du Mitglied beim Heesseler Sportverein und überlegst auch bei uns, bei Grün-Gelb Burgdorf, einzutreten? Wir haben mit unseren Freunden vom Hesseler SV Sonderkonditonen vereinbart!
Sollten Fragen rund um das Thema Mitgliedschaft bei Grün-Gelb Burgdorf auftreten, kannst du uns gern direkt ansprechen oder du schreibst uns eine E-Mail oder nutzt das Kontaktformular.
‼️ Ermäßigter Mitgliedsbeitrag für Schüler und Studenten bis 27 Jahre ‼️
Junge Erwachsene können bis zum Abschluss ihrer ersten Ausbildung oder ihr erstes Studium bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres weiterhin den Jugendtarif in Anspruch nehmen. Sowohl im Familienverbund als auch als Einzelmitglied. Dazu gilt folgendes zu beachten:
Für eine korrekte Erfassung der Mitgliedsbeiträge für Schüler, Studenten und Auszubildende ist es ab der Vollendung des 18. Lebensjahres zwingend erforderlich, jährlich bis zum 31. Januar dies durch das Vorlegen einer gültigen Schul- / Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsnachweis zu belegen. Nur so kann weiterhin der Jugendtarif angewendet werden. Liegt zum 31. Januar kein entsprechender Nachweis vor, so wird automatisch der volle Beitrag berechnet. Sollten andere Hinderungsgründe vorliegen, so muss dies rechtzeitig gemeldet werden. Bei einem nachträglich eingereichten Nachweis kann der Tarif nur fürs Folgejahr geändert werden.
Arbeitsstunden für Mitglieder
Die Regelung:
Unsere schöne große Tennisanlage in Burgdorfs Süden gehört, so berichten viele, zu den Schönsten im Umkreis 🤩. Seit eh und je sorgen unsere Mitglieder dafür, dass dieses auch so bleibt. Die Sträucher und Bäume werden geschnitten, Blumen gepflanzt und das Clubhaus wird in Schuss gehalten. Wir sind darauf angewiesen, dass alle mit anpacken. Aus diesem Grunde soll jeder:
- Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr 6 Arbeitsstunden
- Jugendliche ab dem Jahr der Vollendung des 16. Lebensjahres 4 Arbeitsstunden
- Erwachsene ab dem 68. Lebensjahr 3 Arbeitsstunden ableisten.
Möglichkeiten zum Ableisten der Arbeitsstunden:
Zwei Termine für "Arbeitseinsätze" werden vor der Saison und zwei zum Ende der Saison organisiert und rechtzeitig an alle Mitglieder per E-Mail und über die Webseite hier angekündigt.
Wetterbedingte Verschiebungen sind möglich, aber selten.
Ihr habt aber auch die Möglichkeit, an anderen Tagen für unseren Club tätig zu werden. Zum einen könnt ihr Thekendienst bei Feiern oder Turnieren absolvieren. Natürlich werdet ihr da eingearbeitet und seid nicht allein. Zum anderen könnt ihr euch aber einfach bei uns melden und wir finden eine Lösung, denn es gibt eigentlich immer etwas zu tun! Sprecht uns direkt an oder schreibt eine E-Mail über das Kontaktformular.
Gemeinsames Frühstück
Für alle, die fleißig mit angepackt haben, gibt es gegen 10 Uhr ein leckeres Früstück, welches von unserem Bewirtungsausschuss zubereitet wird. Leckere Brötchen und frischer Kaffee tut nach ein paar Stunden Arbeit jedes mal richtig gut! Die Arbeitseinsätze finden jeweils zwei mal zu Beginn und zwei mal zum Ende der Saison statt. Dort werden dann die Tennisplätze auf- und abgebaut.
Sonderregelung für Schüler und Studenten
Mitglieder, die bedingt durch das Studium/die Ausbildung ihren Wohnort außerhalb der Region Hannover verlegen, können für diese Zeit eine Befreiung von der Arbeitsstunden beantragen. Diese muss schriftlich und fristgerecht mit dem Vorlegen des Nachweises erfolgen.
Die Sonderregelung gilt ab dem 18. bis zum 27. Lebensjahr.
Wichtig:
ihr müsst eure Befreiung jedes Jahr neu schriftlich bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres einreichen, indem ihr einen Nachweis, z. B. per E-Mail an unsere Schriftführerin schickt.
Was wir für nicht geleistete Arbeitstunden berechnen müssen
Für nicht geleistete Arbeitsstunden zahlen Erwachsene 20,00 Euro und Jugendliche 8,00 Euro pro Stunde.