Fördertopf

Was ist ein Fördertopf?

 

Der Vorstand von Grün-Gelb und der Vorstand des Fördervereins haben die Einrichtung eines gemeinsamen Fördertopfes beschlossen. Aus diesem Fördertopf sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene finanziell unterstützt werden, wenn sie an kostenintensiven vereinsexternen Tennis-Fördermaßnahmen (insbesondere des NTB/DTB) teilnehmen.

 

Anlass für diese Maßnahme war die Teilnahme einer talentierten Jugendlichen unseres Vereins am kostenpflichtigen Regionstraining des TNB, für die es bislang keine Fördermöglichkeit gab.

 

Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen sind insbesondere die Bestimmungen der Gemeinnützigkeit und der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten. Beidem wird Rechnung getragen durch die Regelungen, die der Einrichtung des Fördertopfes zugrunde liegen und die Vergabe der Unterstützungsleistungen regeln. Der Topf steht grundsätzlich allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen offen. Er soll Anreiz sein und zusätzlich motivieren, dem Tennissport noch aktiver nachzugehen.

 

Melde dich mit einem formlosen Antrag für Deine Unterstützung aus dem Fördertopf

tennis.gg@web.de

 

 

 
 
 

Gemeinsamer Fördertopf des TC GG BU e.V. und des FöVe TC GG Burgdorf e.V.

 

Fördertopfregelungen Beschlussfassung (Stand 29.04.2020 )

 

  1. Zweck des Fördertopfes

Erhalten Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studierende des TC GG aufgrund ihrer Leistungen die Möglichkeit, an besonderen vereinsexternen Fördermaßnahmen z.B. des TNB/DTB teilzunehmen, die für sie mit Kosten verbunden sind, sollen sie aus dem Fördertopf finanziell unterstützt werden.

Der Fördertopf steht grundsätzlich allen Kindern, Jugendlichen, Auszubildenden und Studierenden des TC GG offen. Er soll insofern ihre Motivation stärken, an Training und Punktspielen regelmäßig teilzunehmen und den Tennissport mit besonderem Einsatz aktiv zu gestalten.

 

  1. Finanzmittel

Beide Vereine statten den Topf jährlich mit einem Betrag aus, der zu Beginn jedes Kalenderjahres festgelegt wird. In 2020 beträgt die Ausstattung jeweils 500.- €. Nicht ausgeschöpfte Mittel werden nicht ins nächste Jahr übertragen. Sollte sich im Laufe des Kalenderjahres herausstellen, dass der Förderbedarf erheblich höher ist, werden sich beide Vereine beraten, ob sie den Betrag aufstocken.

 

  1. Antragstellung

Die Unterstützung aus dem Fördertopf  bedarf eines entsprechenden Antrages. Stichtage für die Antragstellung sind der 1.4. und der 1.10. des jeweiligen Kalenderjahres.

 

  1. Individuelle Förderung / Entscheidung

Die Entscheidung, welches Mitglied - und in welcher Höhe - aus dem Topf gefördert wird, trifft der Vorstand des TC GG e.V.  in Abstimmung mit dem Vorstand des Fördervereins TC GG e.V.  Der/die zuständige Trainer/Trainerin des TC GG kann in die Entscheidung eingebunden werden. Auswahlentscheidungen und ihre Begründungen sind kurz (z.B. im Protokoll) zu dokumentieren.                                                                      

Die Höhe der individuellen Förderung soll pro Mitglied bis zu einem Förderbetrag von maximal 200.- €/Kalenderjahr begrenzt sein.

 

  1. Art der Fördermaßnahmen

Unterstützt werden insbesondere Fördermaßnahmen des TNB/DTB (z.B. Regionstraining). Sollen weitere vereinsexterne Maßnahmen bezuschusst werden, verständigen sich die Vorstände beider Vereine.

 

  1. Finanzielle Abwicklung

Die Abwicklung der individuellen Fördermaßnahme erfolgt über den TC GG, der FöVe überweist seinen Anteil an den TC GG.

          

     VII. Evaluation

Die Fördermaßnahmen werden jährlich zu Jahresende, erstmalig Ende 2020, von beiden Vorständen evaluiert.