Nutzungsbedingungen der Ballmaschine TCGG
1. Allgemeines
• Die Ballmaschine ist Eigentum des Tennis-Club Grün-Gelb Burgdorf e.V. Das Gerät darf nicht an andere Clubs oder unberechtigte Personen ausgeliehen werden.
• Die Gebrauchsanweisung, die Nutzungsbedingung und allgemeine Hinweise zum Gerät finden Sie unter www.tennis-burgdorf.de
• Der Vorstand kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Benutzung der Ballmaschine einschränken oder gänzlich untersagen.
• Nutzungsbedingung und Kontaktdaten des Ballmaschinen-Beauftragten werden am Clubhaus ausgehängt.
2. Gebrauchsanweisung
• Der Stellplatz der Ballmaschine ist im Trainerraum.
Der Beauftragte für die Ballmaschine ist Michael Weber (Stand 09/2022).
• Beim Gerät befinden sich eine Gebrauchsanweisung und entsprechendes Zubehör.
Die Materialien inkl. Bälle sind nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß und vollständig
zurückzulegen.
Die Nutzung des Gerätes ist ausschließlich eingewiesenen Personen
gestattet.
• Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Maschine nur unter Aufsicht eines eingewiesenen, erwachsenen
Vereinsmitglieds benutzen. Die Buchung der Maschine erfolgt aus abrechnungszwecken aber durch die minderjährige Person.
• Die Buchung der Maschine erfolgt ausschließlich über das eBusy Buchungsportal.
• Es darf nur mit den bereitgestellten, drucklosen Bällen gespielt werden.
• Während des laufenden Spielbetriebs (Punktspiele, Turniere, etc) ist die Benutzung bei hoher Platzauslastung untersagt.
• Die Nutzungsdauer entspricht den Richtlinien der regulären
Platzbenutzungsordnung des Clubs (bei 1 Spieler 60 Minuten).
• Die Nutzung ist grundsätzlich von Montag bis Donnerstag zwischen 17 und 20 Uhr nicht möglich (hohe
Platzbelegungsfrequenz).
• Die Nutzung darf ausschließlich bei trockenem Wetter erfolgen. Bei Regen und Feuchtigkeit, mit nassen Bällen oder nassen Plätzen ist eine Inbetriebnahme ausdrücklich untersagt.
• Ist die Akkuanzeige nach der Nutzung halbleer, muss die Ballmaschine vom
Nutzer an das Ladegerät angeschlossen werden.
Der Ballmaschinenbeauftragte ist darüber zu informieren, damit die Ladezeit kontrolliert werden kann.
• Defekte, Störungen, Fehlfunktionen, etc sind umgehend dem
Ballmaschinenbeauftragten mitzuteilen.
• Der Nutzer stimmt den Nutzungsbedingungen mit Buchung der
Ballmaschine zu.
3. Gebühr
• Wir erheben für die Nutzung durch unsere Mitglieder eine Gebühr von 5,- €/Std.
• Die Abbuchung erfolgt am Ende der Freiluftsaison. Die Kontrolle der akkumulierten Kosten obliegt dem Mitglied.
• Kinder und Jugendliche sind von einer Gebühr befreit.
4. Haftung
• Die Benutzung des Geräts erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club als Eigentümer lehnt jede Haftung für Schäden (auch gegenüber Dritten), die im Zusammenhang mit der Benutzung der Ballmaschine entstehen, ab.
• Wer die Ballmaschine unsachgemäß behandelt oder ihr fahrlässig Schaden zufügt, hat für den entstandenen Schaden aufzukommen.
5. Einweisung (ab Sept. 2022)
Einweisungsbeauftragte sind:
Oliver Panetta und Richard Rüth
Es wird zur Inbetriebnahme der Ballmaschine ein Einweisungsstunde durch die Einweisungsbeauftragten angeboten.
Einweisung sind mit vorab Anmeldung per Mail möglich:
Oliver bietet mittwochs 17:15Uhr eine Einweisung an panetta@gmx.de Richard bietet dienstags 17:00 Uhr eine Einweisung
an richsport@gmail.com (Gilt für den Zeitraum bis Oktober 2022)